Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel 50 % der Kosten für bestimmte Behandlungen der künstlichen Befruchtung wie IVF, ICSI oder Insemination, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind: verheiratetes Paar, festgelegtes Altersfenster, medizinische Indikation für Unfruchtbarkeit.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungen erstatten die Kosten häufig zu einem größeren Anteil oder sogar vollständig. Hier kommt es auf den jeweiligen Vertrag an.
Individuelle Beratung
Im Kinderwunschzentrum Gelsenkirchen informieren wir Sie transparent über Ihre persönlichen Möglichkeiten, auch im Hinblick auf Zusatzleistungen wie Social Freezing, FertiPROTEKT, Samenspende oder Diagnostik bei Fehlgeburten.