Staatliche Förderprogramme
In einigen Bundesländern gibt es Zuschüsse für die künstliche Befruchtung. Diese können zusätzlich zur Leistung der Krankenkasse beantragt werden.
Krankenkassenzuschüsse
Viele gesetzliche Krankenkassen bieten Sonderprogramme, die über die gesetzlich festgelegte 50 %-Kostenübernahme hinausgehen. Diese können beispielsweise für IVF, ICSI oder Insemination genutzt werden.
Unterstützung durch das Zentrum
Das Kinderwunschzentrum Gelsenkirchen informiert Sie über Ihre individuellen Fördermöglichkeiten und begleitet Sie bei der Antragstellung. Damit soll die Behandlung – ob nach ungewollter Kinderlosigkeit, mehreren Aborten oder bei Erkrankungen wie PCOS, Endometriose oder OAT-Syndrom – auch finanziell planbar bleiben.